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Welche Verfahren sind für eine Mediation im Güterichterverfahren geeignet?
Im Prinzip eignen sich alle Arten von Verfahren für eine Mediation im Güterichterverfahren. Sie ist vor allem dann eine gute Alternative, wenn
- Sie es wichtig finden, die Beziehung zu den anderen Beteiligten aufrecht zu erhalten oder nicht (weiter) zu verschlechtern;
- Sie erwarten, dass ein Gerichtsverfahren nicht zu einer Lösung für den wirklichen Konflikt führen wird;
- Sie es wichtig finden, selbst für die Lösung verantwortlich zu bleiben;
- Ihnen der Ausgleich Ihrer Interessen wichtiger ist als „Rechthaben“.
Welchen Vorteil kann eine güterichterliche Mediation haben?
Die güterichterliche Mediation kann für Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren unter verschiedenen Aspekten vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere
- umfassend:
Im Rahmen der Mediation können die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Dabei können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, einbezogen und gelöst werden.
- selbstbestimmt:
Die Beteiligten einer Mediation können eigenverantwortlich bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. Damit können sie das Risiko einer unerwünschten Entscheidung des Gerichts vermeiden und in besonderer Weise dafür sorgen, dass eine ihren Interessen gerecht werdende Lösung gefunden wird. Dies führt zu dauerhafter Zufriedenheit, weil kein Verlierer zurückgelassen wird. Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg.
- zukunftsgerichtet:
Die Mediation bleibt weniger an Vergangenem haften, sondern orientiert sich vor allem an den Interessen der Beteiligten für die Zukunft. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
- vertraulich:
Die Mediation ist nicht öffentlich. Die Beteiligten müssen nicht befürchten, dass besprochene Einzelheiten des Konflikts nach Außen getragen werden.
- in jedem Fall konstruktiv:
Die Mediation kann die Beteiligten auch dann weiterbringen, wenn keine einvernehmliche Lösung des Konflikts gefunden werden sollte. Schon allein das Gespräch miteinander kann ein Erfolg sein. Die Mediation kann bewirken, dass sich verhärtete Positionen lockern und der Streit auf eine sachliche Ebene gehoben wird.
Was unterscheidet die güterichterliche Mediation vom gerichtlichen Verfahren?
Im gerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht. Das Gericht wird grundsätzlich nur die Umstände berücksichtigen, die für eine Entscheidung auf der Grundlage des Rechts erheblich sind. Oft geht es bei einer gerichtlichen Entscheidung nur um ein "Entweder-Oder".
Im güterichterlichen Mediationsverfahren sind die Lösungsmöglichkeiten demgegenüber vielfältiger. Allein die Beteiligten bestimmen einvernehmlich, wie und worüber verhandelt wird. Alles, was den Beteiligten wichtig ist, kann bei einer güterichterlichen Mediation erörtert und verbindlich geregelt werden. Den Inhalt einer solchen Regelung legen die Beteiligten einvernehmlich fest; die Güterichterin bzw. der Güterichter und die Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte leisten dazu Hilfestellung. Auf diese Weise können sehr häufig Lösungen gefunden werden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen und alle zufrieden stellen.
Wie kommt es zur güterichterlichen Mediation? Wer kann eine güterichterliche Mediation anregen?
Wenn ein Verfahren bei Gericht schwebt, kann entweder der zuständige Richter oder eine Prozesspartei eine Mediation durch die Güterichterin bzw. den Güterichter vorschlagen. Durchgeführt wird dieses aber nur dann, wenn alle an dem Rechtsstreit Beteiligten einverstanden sind.
Gibt es einen Zwang zur güterichterlichen Mediation?
Nur wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann das Gericht das Verfahren an die Güterichterin bzw. den Güterichter mit der Bitte abgeben, eine Mediation durchzuführen.
Kann ich die güterichterliche Mediation abbrechen?
Wenn ein Beteiligter meint, die Fortsetzung des güterichterlichen Mediationsverfahrens sei nicht mehr sinnvoll, kann er das Verfahren beenden.
Welche Aufgabe hat die Güterichterin bzw. der Güterichter?
Die Güterichterin bzw. der Güterichter hilft bei der Suche nach einem Konsens, schafft eine konstruktive Gesprächsbasis und sorgt für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander. Er ist neutral und unterstützt alle Beteiligten.
Wird die Güterichterin bzw. der Güterichter über meinen Fall entscheiden?
Das Güterichterverfahren ist bewusst vom Gerichtsverfahren getrennt, um den Beteiligten eine offene Gesprächsatmosphäre zu garantieren. Die Güterichterin bzw. der Güterichter wird deshalb nicht an einem eventuell fortgesetzten Gerichtsverfahren beteiligt sein.
Gibt die Güterichterin bzw. der Güterichter rechtliche Hinweise?
Die Güterichterin bzw. der Güterichter nimmt keine Rechtsberatung vor.
Wer nimmt an der Mediation im Güterichterverfahren teil?
An der Mediation im Güterichterverfahren nehmen die Beteiligten des Rechtsstreits teil. Wenn durch den Konflikt die Interessen weiterer Personen berührt werden, ist es sinnvoll, auch diese zur Mediation hinzuzuziehen. Außerdem kann ein Beteiligter eine Person seines Vertrauens mitbringen.
Wie bereite ich die güterichterliche Mediation vor?
Es ist hilfreich, für jeden Beteiligten zu überlegen, welche eigenen Interessen er geltend machen will. Gibt es über den konkreten Streit hinaus weitere Konflikte zwischen den Beteiligten, können auch diese im Rahmen der Mediation angesprochen und gegebenenfalls einvernehmlich beigelegt werden. Empfehlenswert ist auch zu überlegen, hinsichtlich welcher Punkte man selbst zu Kompromissen bereit sein könnte.
Wie läuft das güterichterliche Mediationsverfahren ab?
Nachdem ein für eine güterichterliche Mediation in Frage kommendes Verfahren der Güterichterin bzw. dem Güterichter vorgelegt worden ist, kommt es innerhalb weniger Tage zur Kontaktaufnahme zu den Beteiligten. Es wird, sofern die Beteiligten ihre Zustimmung erteilen haben, mit diesen ein kurzfristiger Termin für die Mediationssitzung vereinbart. Sodann beschließt die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens und das Güterichterverfahren wird durchgeführt.
Die Mediationssitzung selbst verläuft in fünf Schritten:
- Es erfolgt zunächst eine Erläuterung des Verfahrensablaufs durch die Güterichterin bzw. den Güterichter sowie eine Verständigung über die Verfahrensregeln.
- Im Gespräch mit den Beteiligten werden sodann die regelungsbedürftigen Punkte herausgearbeitet und gewichtet.
- Danach stellen die Beteiligten mit Hilfe der Güterichterin bzw. des Güterichters ihre eigenen Interessen dar und bemühen sich, auch die Interessen der anderen Seite nachzuvollziehen.
- Schließlich entwickeln die Beteiligten unter Anleitung der Güterichterin bzw. des Güterichters Lösungsmöglichkeiten, die -auch von der Gegenseite- bewertet werden und Gegenstand weiterer Verhandlungen sind.
- Kommen die Beteiligten dann zu einer Einigung, wird diese schriftlich festgehalten. Mit der Einigung endet das erfolgreiche Güterichterverfahren. Falls keine Einigung erzielt wird, gelangt die Sache zurück an die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter. Dort wird das gerichtliche Verfahren fortgeführt.
Wie lange dauert eine güterichterliche Mediation?
Die Mediationssitzung wird in der Regel kurze Zeit nach Zustimmung der Beteiligten zum Güterichterverfahren anberaumt. Sie kann mehrere Stunden dauern; die konkrete Dauer wird von den Beteiligten bestimmt. Je nach Lage des Falles können auch mehrere Termine notwendig werden.
Ist eine güterichterliche Mediation öffentlich?
Die güterichterliche Mediation ist nicht öffentlich. Normalerweise vereinbaren die Beteiligten auch, den Gang der Mediation und die Äußerungen der Beteiligten in ihrem Verlauf vertraulich zu behandeln. Weder die Teilnehmer an der Mediation noch die Güterichterin bzw. der Güterichter dürfen Informationen aus dem Mediationsverfahren weitergeben. Die Güterichterin bzw. der Güterichter ist auch innerhalb des Gerichts zur Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere wird das, was in der Mediation besprochen wurde, nicht an die für die Entscheidung zuständigen Richter weitergeben.
Wo findet die güterichterliche Mediation statt?
Die güterichterliche Mediation findet regelmäßig im Gericht statt, und zwar in dafür besonders eingerichteten Räumen. Sie kann aber auch außerhalb des Gerichts sinnvoll sein, wenn sich beispielsweise die Beteiligten die Sache noch einmal „vor Ort“ gemeinsam ansehen wollen.
Kann aus einem im Güterichterverfahren abgeschlossenen Vergleich auch vollstreckt werden?
Haben sich die Beteiligten im Güterichterverfahren auf eine Regelung geeinigt, können sie die Güterichterin bzw. den Güterichter bitten, das Vereinbarte als gerichtlichen Vergleich zu protokollieren. Ein solcher Vergleich ist vollstreckbar.
Was geschieht mit dem gerichtlichen Verfahren?
Für die Dauer des Güterichterverfahrens ruht das gerichtliche Verfahren; es wird also angehalten. Es wird fortgesetzt, wenn das Güterichterverfahren nicht zu einem abschließenden Ergebnis führt.
Was kostet die güterichterliche Mediation?
Wird eine Einigung vor im Güterichterverfahren protokolliert, entstehen anwaltliche Gebühren wie nach einem richterlichen Vergleichsgespräch. Zusätzliche Mediationskosten seitens des Gerichts fallen nicht an.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung für ein güterichterliches Mediationsverfahren?
Ob die Kosten der Beteiligten für die Mediation von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollte vorab bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden.