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Insolvenzrecht

Die Grundlagen des Insolvenzrechts finden sich in der Insolvenzordnung. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Falle von zahlungsunfähigen Schuldnern die bestmögliche und möglichst gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person (d.h. einen Menschen), ist unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Restschuld möglich. Für Verbraucher/innen sieht das Gesetz ein besonderes Verbraucherinsolvenzverfahren vor (siehe Broschüre: "Die Verbraucherinsolvenz. Neubeginn ohne Schulden" sowie Formulare und Merkblätter).

Die nach der Insolvenzordnung gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen auch im Internet. Diese werden durch die jeweiligen Insolvenzgerichte über ein Fachsystem (IT-InsO) für eine Veröffentlichung im Internet bereitgestellt.

Weitere Informationen:
Insolvenzveröffentlichungen in NRW Neues Fenster
Informationen über das Fachsystem IT-InsO
Bürgerservice.

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