veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 32, Seite 1229,

ausgegeben zu Bonn am 23. Oktober 2012

 

 

Bekanntmachung

zum Europäischen Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

über das Sorgerecht für Kinder

und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses

 

Vom 25. September 2012

 

 

Die gemäß Artikel 2 des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (BGBl. 1990 II S. 206, 220) zu benennenden Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden künftig nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auf der Webseite des Europarats, der Verwahrer des Übereinkommens ist, eingesehen werden (www.conventions.coe.int).

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 11.Mai 2011 (BGBl. II S. 622).

 

Berlin, den 25. September 2012

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Pascal Hector