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28.11.2024
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat am Donnerstag, 28. November 2024, über eine Vielzahl von Beschlussvorschlägen beraten, die aktuelle Rechtsentwicklungen in Deutschland aufgreifen.
Erleichterung der Rechtslage im Mietrecht bei Veräußerungen
Auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen soll jetzt durch den Bund geprüft werden, ob die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen an einen anderen Miteigentümer bei vermieteten Immobilien verbessert werden kann. Nach der geltenden Rechtslage bleibt der Veräußerer nach einer Übertragung des Miteigentumsanteils auf einen anderen Miteigentümer Vertragspartei des Mieters. Dies führt zu komplizierten Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, etwa nach einer Trennung oder Scheidung. Es soll erwogen werden, ob der Mietvertrag nach Veräußerung nur noch mit dem Erwerber fortgesetzt wird.
Dauerhafte Beteiligung der Länder am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen wird künftig dauerhafter Partner im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum. Im Auftrag der Länder beteiligen sich Bayern und Nordrhein-Westfalen als gemeinsame Ländervertreter an der Kooperationsplattform, an der alle Beteiligten der nationalen Cybersicherheitsarchitektur an einem Tisch sitzen und für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Betreiber kritischer Infrastruktur sorgen. Die Aufgabe wird für Nordrhein-Westfalen durch die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) in Köln wahrgenommen, die bereits seit 2021 befristet in dem Gremium vertreten war. Die Beteiligung der Justiz stellt sicher, dass die Länderstaatsanwaltschaften bundesweit zeitnah über mögliche Zusammenhänge zwischen Cyber-Vorfällen unterrichtet werden.
Rechtsstaatskampagne zur Förderung der Nachwuchsgewinnung
Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben die Länder beschlossen, bundesweit in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Justiz der Länder für einen starken und wehrhaften Rechtsstaat aufmerksam zu machen. Mit einer Kampagne wollen sie sich gemeinsam als attraktive Arbeitgeberin mit vielfältigen Berufsmöglichkeiten vorstellen. Die Kampagne soll im vierten Quartal des Jahres 2025 beginnen.
Rechtsstaatliche Standards für das Absehen von der Strafvollstreckung
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat außerdem über die Verankerung von rechtsstaatlichen Standards im Strafprozessrecht für das weitere Absehen von der Strafvollstreckung beraten. Im Sommer hat sich Deutschland an einem Gefangenenaustausch zwischen Nato-Staaten, Russland und Belarus beteiligt. Nach nicht einmal fünf Jahren Haft wurde einer vom Kammergericht Berlin wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter russischer Staatsbürger nach Russland überstellt. Die Grundsätze, nach denen ein Verzicht auf eine nachhaltige Strafverfolgung und Strafvollstreckung im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein kann, sind im Strafprozessrecht nicht ausreichend geregelt. Nordrhein-Westfalen hat angeregt, in das Gesetz Leitlinien aufzunehmen, die das Ermessen der Politik sachgerecht begrenzen. Leider hat der Vorstoß keine Mehrheit finden können. Nordrhein-Westfalen wird daher weiterhin für eine Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen eintreten.
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