/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Finanzgericht Köln

Quelle: Hannelore Dickmann

Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Pressemitteilung

19.09.2024

Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht Köln heute entschieden (Az.: 4 K 2189/23).

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell.

Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des 4. Senats des Finanzgerichts Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Das schriftliche Urteil sowie eine gesonderte Pressemitteilung zur Urteilsveröffentlichung werden – nach Zustellung des Urteils an die Beteiligten und Anonymisierung – ggfls. auf der Homepage des Finanzgerichts Köln (www.fg-koeln.nrw.de) veröffentlicht.

Über weitere Entscheidungen, interessante Verfahren und Personalnachrichten informiert Sie unser Newsletter.

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn .

Bitte beachten Sie den Hinweis zu E-Mails in Rechtssachen.

Dr. Torsten Rosenke
Pressesprecher Finanzgericht Köln
Telefon: 0221 2066-429
Mobil: 0160 99252040
E-Mail: pressestelle@fg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
QR-Code

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@fg-koeln.nrw.de