/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Anklage gegen mutmaßliche internationale Drogenhändler

17.09.2024

Die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat gegen acht Angeschuldigte im Alter von 35 bis 63 Jahren Anklage bei einer großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal erhoben. Hierin wird ihnen u. a. zur Last gelegt, sich als Mitglied in einer kriminellen Vereinigung betätigt sowie bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben.

Konkret wird den Angeschuldigten - in unterschiedlichem Umfang -  vorgeworfen, ein professionell agierendes internationales Betäubungsmittel-Netzwerk betrieben und Kokain für hochrangige Mitglieder der ’Ndrangheta sowie albanische Tätergruppierungen geschmuggelt zu haben. Das Kokain sollen die Angeschuldigten aus den Niederlanden sowie Belgien bezogen und mittels umgebauter Fahrzeuge, die jeweils über ein spezielles Versteck verfügten, nach Italien transportiert haben. Auf diese Art und Weise sollen die Angeschuldigten in wechselnder Besetzung durch mindestens 56 Taten alleine im Zeitraum Februar 2018 bis November 2022 ca. 880 Kilogramm Kokain nach Italien geschmuggelt haben.

Dem mutmaßlichen Kopf der Bande, einem 63-jährigen Angeschuldigten, wird überdies vorgeworfen, bereits in den Jahren 2008 sowie 2009 mindestens eine Tonne Kokain nach dem oben genannten Tatmuster nach Italien transportiert zu haben. Ferner soll er mit Amphetamin und gemeinsam mit zwei weiteren Angeschuldigten auch mit Marihuana im Kilobereich Handel getrieben haben.

Die im Juli 2020 eingeleiteten länderübergreifenden Ermittlungen gehen auf Hinweise der italienischen Strafverfolgungsbehörden zurück. Die daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den italienischen sowie weiteren nationalen und internationalen Behörden durchgeführten umfangreichen Ermittlungen führten u.a. am 3. Mai 2023 zu Durchsuchungsmaßnahmen und zur Festnahme der Angeschuldigten, die sich seither in Untersuchungshaft befinden.

Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren bedroht. Im Falle der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu elf Jahren und drei Monaten vor.

Das Landgericht Wuppertal hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entschieden.

Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.

Bei Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Wuppertal zu wenden.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft Düsseldorf - ZeOS NRW
Pressestelle
Staatsanwalt Sterzel
0211/6025-2527 oder pressestelle@sta-duesseldorf.nrw.de

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@sta-duesseldorf.nrw.de