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11.07.2024
Frau Richterin am Arbeitsgericht Dr. Amrei Wisskirchen, die das Amt einer weiteren Aufsicht führenden Richterin in Köln ausübte, sowie der stellvertretende Direktor des Arbeitsgerichts Köln Frederik Brand sind zu Vorsitzenden Richtern am Landesarbeitsgericht Köln ernannt worden.
Das Landesarbeitsgericht Köln ist als Obergericht für die Überprüfung der Entscheidungen der Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg zuständig. Zudem ist das Landesarbeitsgericht Köln als Verwaltungsbehörde direkt unterhalb des Justizministeriums mit Justizverwaltungsaufgaben betraut.
Frau Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Wisskirchen ist 56 Jahre alt und seit 1997 als Richterin im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln tätig. Anfang 2000 wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit bei dem Arbeitsgericht Bonn ernannt. In der Zeit von Juni 2006 bis Februar 2007 war sie zur Erprobung an das Landesarbeitsgericht abgeordnet.
Von April 2016 bis März 2018 war Frau Dr. Wisskirchen im Wege der Abordnung als Referentin im Referat für Betriebsverfassungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales tätig. Nach ihrer Rückkehr an das Arbeitsgericht Bonn folgte von Januar 2020 bis März 2022 eine weitere Abordnung an das Landesarbeitsgericht zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Im Oktober 2022 wurde Frau Dr. Wisskirchen zur weiteren Aufsicht führenden Richterin am Arbeitsgericht Köln befördert.
Mit ihrer weiteren Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht hat Frau Dr. Wisskirchen den Vorsitz der 4. Kammer dieses Gerichts übernommen.
Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Frederik Brand ist 52 Jahre alt und trat im September 2000 als Richter in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Brand war zunächst als Richter auf Probe bei dem Landgericht Krefeld und zur Unterstützung bei dem Arbeitsgericht Köln tätig, bevor er am 19. Dezember 2003 zum Richter auf Lebenszeit am Amtsgericht Krefeld ernannt wurde. Zum 1. Juni 2004 erfolgte seine Versetzung in den Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Köln unter Einweisung in eine Planstelle als Richter am Arbeitsgericht in Aachen. In den Folgejahren war er an allen Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Bezirks tätig, bis er zum 1. Januar 2009 an das Arbeitsgericht Köln versetzt wurde.
Im Anschluss an seine Erprobung am Landesarbeitsgericht im Jahre 2011 nahm Herr Brand neben seiner Tätigkeit als Arbeitsrichter in Köln auch Verwaltungsaufgaben am Landesarbeitsgericht wahr. Im Juni 2013 wurde Herr Brand zum weiteren Aufsicht führenden Richter beim Arbeitsgericht Köln befördert. Bis zu seiner weiteren Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht war er seit 2018 als stellvertretender Direktor des Arbeitsgerichts Köln tätig.
Das Präsidium des Landesarbeitsgerichts hat Herrn Brand mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht den Vorsitz der 8. Kammer dieses Gerichts übertragen.
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