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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Bonn die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Bonn. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Objekt Termin
Einfamilienhaus, Reihenhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Lorenweg 60, 53347 Alfter, Witterschlick
Verkehrswert: 423.000,00 € (inkl. Einbauküche)
Garage, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hegelstraße 38, 53177 Bonn, Heiderhof
Verkehrswert: 1.530.000,00 € zzgl. 5000 € für Zubehör (EBK im EG)
sonstiger Grundbesitz externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hegelstraße 38, 53177 Bonn, Bad Godesberg
Verkehrswert: 405,00 €
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Villichgasse 7, 53177 Bonn, Bad Godesberg
Verkehrswert: 667.000,00€ (inkl. Einbauküche)
Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Ahornweg 9, 53347 Alfter, Witterschlick
Verkehrswert: 156000,00 €
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Rheinuferweg 79, 53332 Bornheim, Uedorf
Verkehrswert: 390.000,00 € bzl. Bl. 18 und 1.100,00 € bzgl. Bl. 417
unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Reihenhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Rottlandstraße 35, 53229 Bonn, Pützchen
Verkehrswert: 591.000 € (lfd.Nr. 1: 566.000, Nr. 2: 10.000, Nr. 3: 15.000,zzgl.800 Küche)
Garage, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte externer Link, öffnet neues Browserfenster
Mehlbergweg 14, 53227 Bonn, Limperich
Verkehrswert: 445.000,00€
Garage, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Mittelstraße 41, 53175 Bonn
Verkehrswert: Wohnungseigentum: 252.000,00€ Teileigentum: 14.000,00€ Gesamt: 266.000€
Garage, Mehrfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Domhofstr. 14, 53179 Bonn, Mehlem
Verkehrswert: 750.000,00 €

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.