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I.12 a

Evaluation der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ)

Evaluation der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ)

(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen)

Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht des Strafrechtsauschusses zur Kenntnis. Sie sind der festen Überzeugung, dass die Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) als einziger deutscher Justizeinrichtung, die sich praxisnah, kontinuierlich und länderübergreifend der justizbezogenen kriminologischen Forschung und Dokumentation widmet, von besonderer Bedeutung ist.

Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. März 2006 werden die Justizministerinnen und Justizminister die KrimZ im Jahre 2009 zusammen mit der Finanzministerkonferenz einer gemeinsamen Evaluierung unter wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterziehen.

Die Justizministerinnen und Justizminister schlagen der Finanzministerkonferenz vor, zu diesem Zweck eine gemeinsame Kommission unter Federführung des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz einzurichten, die sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Justiz- und Finanzseite zusammen setzt. In dieser Kommission sollte der Bund als wichtigster Finanzierungsträger der KrimZ als Gast vertreten sein. Die Form der Evaluierung und die Einbeziehung weiterer Sachverständiger sollten den Beratungen der Kommission überlassen bleiben.