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Ich bin mir nicht sicher, ob die Nachrichtendatei bei Gericht wirklich eingegangen ist, was kann ich tun?
Finden Sie Ihre Nachricht nicht im Ordner "Gesendete" ist diese entweder gelöscht worden oder es hat kein Übertragungsvorgang stattgefunden. Überprüfen Sie vieleicht, ob sich die Nachricht möglicherweise noch im Ordner "Ausgang" befindet und noch versandt werden muss.
Nutzer eines zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftwareproduktes erkundigen sich bitte bei dem Hersteller Ihrer Software, ob dort ein entsprechender Mechanismus existiert.
Ich habe eine Nachricht per e-Mail erhalten, dass eine OSCI-Nachricht für mich vorliegt. Was bedeutet das?
Ich kann die Anhänge aus den elektronisch übermittelten Nachrichten nicht öffnen.
Meist müssen diese Nachrichtendateien aus dem EGVP in ein Verzeichnis exportiert werden, von wo aus die Daten in Ihre Fach- oder Anwaltssoftware eingelesen werden. Die weitere Bearbeitung, also die Sichtung, das Ausdrucken oder das Verarbeiten der Gerichtsnachrichten erfolgt dann in Ihrer Fachsoftware. Bitte beachten Sie auch die Hinweise oder Anleitungen, welche Sie zu Ihrer Software erhalten haben. Bei Problemen wenden Sie sich bitte auchschließlich an den Anbieter oder Hersteller Ihrer Softwarelösung, da Ihnen das Gericht bei der Bedienung Ihres Programms in der Regel nicht weiterhelfen kann.
Bei der Nutzung einer anderen Kommunikations- und Datenübertragungssoftware als dem EGVP wenden Sie sich bitte ggf. an den Hersteller dieser Software, um Hinweise zu erhalten, wie der Nachrichtenanhang exportiert werden kann.
Können die amtlichen Formulare eingescannt und per EGVP oder eine andere zugelassene Kommunikations- und Übertragungssoftware an das Gericht gesandt werden?
Wann ist die Verwendung einer Kennziffer notwendig?
Bei allen anderen Arten der Antragstellung ist eine Kennziffer nicht erforderlich, kann aber benutzt werden.
Was passiert, wenn der EGVP-Client der Justiz eingestellt wird?
Die Bereitstellung des EGVP-Bürger-Clients durch die Justiz wird in mehreren Schritten eingestellt. Zum 01.01.2018 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) endgültig abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient und für den kein Support geleistet wird, ersetzt.
Diese Maßnahmen betreffen jedoch nicht die EGVP-Infrastruktur, sondern lediglich das auf Nutzerseite eingesetzte Programm. Anstelle des von der Justiz bereitgestellten Clients kann ein von Drittanbietern - zum Teil kostenlos – bereit gestelltes Programm eingesetzt werden. Eine Übersicht über die zugelassenen Produkte und deren Anbietern finden Sie ebenfalls auf den EGVP-Seiten.
Als Alternative sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) alsbald nutzen. Firmen, Behörden und Bürger greifen auf zugelassene Drittprodukte oder die spezifischen Lösungen, die durch die zuständigen Rechenzentren oder Fachsoftwarehersteller bereitgestellt werden, zurück.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zum EGVP.