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FAQ

Quelle: © PantherMedia / mt kang

Häufige Fragen (FAQ) zum Mahnverfahren

Zusammenstellung der häufigsten Fragen zum AGM

Für viele Nutzer des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens ergeben sich oft die gleichen Probleme. Im Folgenden haben wir versucht, die entsprechenden Fragen nebst Antworten für Sie zusammenzustellen.

Für viele Nutzer des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens ergeben sich oft die gleichen Probleme. Im Folgenden haben wir versucht, die entsprechenden Fragen nebst Antworten für Sie zusammenzustellen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Nachrichtendatei bei Gericht wirklich eingegangen ist, was kann ich tun?

Nach dem Sendevorgang im EGVP (Befehle "Signieren" und "Versenden") wird eine Nachricht automatisch vom Ordner "Ausgang" in den Ordner "Gesendete" des EGVP verschoben. Wenn Sie eine Nachricht im Ordner gesendete anwählen, erhalten Sie im Fenster darunter die Möglichkeit, eine Eingangsbestätigung anzuwählen. Aus dieser Eingangsbestätigung, welche im Augenblick des Versandvorgangs erstellt wird, können Sie erkennen, wann die Nachricht auf dem Server des Gerichts eingegangen ist.

Finden Sie Ihre Nachricht nicht im Ordner "Gesendete" ist diese entweder gelöscht worden oder es hat kein Übertragungsvorgang stattgefunden. Überprüfen Sie vieleicht, ob sich die Nachricht möglicherweise noch im Ordner "Ausgang" befindet und noch versandt werden muss.

Nutzer eines zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftwareproduktes erkundigen sich bitte bei dem Hersteller Ihrer Software, ob dort ein entsprechender Mechanismus existiert.


Ich habe eine Nachricht per e-Mail erhalten, dass eine OSCI-Nachricht für mich vorliegt. Was bedeutet das?

Sie haben die E-Mail-Benachrichtigung für eingehende Nachrichten im EGVP aktiviert. Dies ist auch grundsätzlich empfehlenswert, allerdings erhält dies Mail keine anderen Inhaltsdaten oder Anhänge. Um an den Inhalt der Nachricht zu gelangen, müssen Sie das EGVP starten und dort im Posteingang nachsehen.

Ich kann die Anhänge aus den elektronisch übermittelten Nachrichten nicht öffnen.

Anders als in anderen Verfahren erhalten Sie im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren keine lesbaren Dokumente über das EGVP oder eine andere von Ihnen benutzte Kommunikations- und Datenübertragungssoftware vom Gericht, sondern Dateien mit Datensätzen, welche für die Weiterverarbeitung durch die Fach- oder Anwaltssoftware geeignet sind. Klickt man diese Dateien an, kann man zumeist nur Zahlenkolonnen erkennen.

Meist müssen diese Nachrichtendateien aus dem EGVP in ein Verzeichnis exportiert werden, von wo aus die Daten in Ihre Fach- oder Anwaltssoftware eingelesen werden. Die weitere Bearbeitung, also die Sichtung, das Ausdrucken oder das Verarbeiten der Gerichtsnachrichten erfolgt dann in Ihrer Fachsoftware. Bitte beachten Sie auch die Hinweise oder Anleitungen, welche Sie zu Ihrer Software erhalten haben. Bei Problemen wenden Sie sich bitte auchschließlich an den Anbieter oder Hersteller Ihrer Softwarelösung, da Ihnen das Gericht bei der Bedienung Ihres Programms in der Regel nicht weiterhelfen kann.

Bei der Nutzung einer anderen Kommunikations- und Datenübertragungssoftware als dem EGVP wenden Sie sich bitte ggf. an den Hersteller dieser Software, um Hinweise zu erhalten, wie der Nachrichtenanhang exportiert werden kann.


Können die amtlichen Formulare eingescannt und per EGVP oder eine andere zugelassene Kommunikations- und Übertragungssoftware an das Gericht gesandt werden?

Nein, eine Übermittlung von eingescannten Formularen ist nicht zulässig. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt (§ 690 Abs. III ZPO), das eine Übermittlung in maschinell lesbarer Form nur zulässig ist, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung geeignet erscheint. Dies erlaubt nur die Übermittlung von auf die Datenverarbeitung des Gerichts abgestimmten Datensätzen, welche mit einer Fachsoftware oder dem online-Mahnantrag erzeugt werden können, da die maschinelle Weiterverarbeitung von eingescannten Unterlagen technisch nicht möglich ist.

Wann ist die Verwendung einer Kennziffer notwendig?

Zwingend erforderlich ist eine Kennziffer nur, wenn Daten über eine Fach- oder Anwaltssoftware an das Mahngericht übermittelt werden sollen.
Bei allen anderen Arten der Antragstellung ist eine Kennziffer nicht erforderlich, kann aber benutzt werden.

Was passiert, wenn der EGVP-Client der Justiz eingestellt wird?

Die Bereitstellung des EGVP-Bürger-Clients durch die Justiz wird in mehreren Schritten eingestellt. Zum 01.01.2018 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) endgültig abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient und für den kein Support geleistet wird, ersetzt.

Diese Maßnahmen betreffen jedoch nicht die EGVP-Infrastruktur, sondern lediglich das auf Nutzerseite eingesetzte Programm. Anstelle des von der Justiz bereitgestellten Clients kann ein von Drittanbietern - zum Teil kostenlos – bereit gestelltes Programm eingesetzt werden. Eine Übersicht über die zugelassenen Produkte und deren Anbietern finden Sie ebenfalls auf den EGVP-Seiten.

Als Alternative sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) alsbald nutzen. Firmen, Behörden und Bürger greifen auf zugelassene Drittprodukte oder die spezifischen Lösungen, die durch die zuständigen Rechenzentren oder Fachsoftwarehersteller bereitgestellt werden, zurück.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zum EGVP.