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Sie möchten dazu beitragen, dass Gefangene auch nach der Inhaftierung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen?

Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.

Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Ihre Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben so die Möglichkeit, schon einmal Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis starten Sie regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ihre 2-jährige Ausbildung durchlaufen Sie im dualen System.

Los geht es zum 1. Juli eines Jahres. Dabei absolvieren Sie in Blöcken abwechselnd die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS NRW) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt 9 Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate), mit jeweils mindestens 4 Wochen

  • im Untersuchungshaftvollzug,
  • im geschlossenen Erwachsenenvollzug,
  • im offenen Vollzug,
  • im Jugendvollzug oder im Jugendarrestvollzug.

Während der Ausbildung lernen Sie unter anderem:

  • Organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt,
  • rechtliche Grundlagen,
  • Betreuung und Behandlung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen,
  • Deeskalation und Gewaltprävention,
  • Werte von Gemeinschaften,
  • Sicherheit und Ordnung,
  • Kriminologie und Vollzugspsychologie,
  • Kommunikation,
  • Ethik,
  • Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug oder Erziehung und angepasste Behandlungsformen im Jugendvollzug sowie
  • Gesundheitsförderung.

Sie erhalten ein Einstiegsgehalt entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt.

Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.

Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Zusätzlich erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).

Nach Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) bezahlt.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste zur Ausbildung im Überblick

#Fakt1

Los geht´s

Rakete

Ausbildungsstart ist immer am 1. Juli

#Fakt2

Theorie und Praxis

Waage

2 intensive Jahre im dualen System

#Fakt3

Umfassender Einblick!

Brille

Lernen Sie alle Vollzugsformen kennen

Ihre Perspektiven

Nach Ihrer bestandenen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Sie haben die Möglichkeit – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – durch unterschiedliche Beförderungsämter bis in die Besoldungsgruppe A11 aufzusteigen.

So bewerben Sie sich

Einstellungen in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgen bedarfsabhängig. Sie können sich jederzeit auf offene Stellen in unserem Stellenmarkt bewerben oder eine Initiativbewerbung an die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl senden. Wir bieten außerdem ein Bewerbungsformular an, das Sie ausfüllen und per E-Mail oder auf dem Postweg an die entsprechende Justizvollzugsanstalt oder an die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug (beratungsstelle [at] jvs.nrw.de) senden können.

Wenn Sie wissen wollen, wie es nach Ihrer Bewerbung weitergeht, können Sie sich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

Falls Sie schon im Justizdienst arbeiten, können Sie Ihre Bewerbung ganz einfach auf dem Dienstweg einreichen. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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