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Psychologinnen und Psychologen sind innerhalb des Justizvollzugs wichtige Bezugspersonen sowohl für die Gefangenen als auch für die Anstaltsleitung und die Vollzugsbediensteten.

In der Arbeit mit den Gefangenen sind sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik sowie der Betreuung, Beratung und Behandlung tätig. Im Rahmen der Diagnostik führen sie die psychologische Begutachtung der Gefangenen durch, erstellen Diagnosen und Prognosen, wenn es z. B. um die Genehmigung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub, Freigang oder Verlegung in den offenen Vollzug geht. Steht eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion, so erarbeiten sie in festgelegten Fällen eine Kriminalprognose zur Einschätzung des Rückfallrisikos der / des betroffenen Gefangenen.

Gefangene sollen während des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafe auf die Reintegration in die Gesellschaft vorbereitet werden. Sie sollen lernen, ihr Leben künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu führen. Als enge Betreuerinnen und Betreuer erarbeiten Psychologinnen und Psychologen für jede Gefangene / jeden Gefangenen individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite zu behandeln. Deeskalation und Krisenintervention inklusive Suizidprophylaxe sind hierbei wichtige Aspekte.

Die Psychologinnen und Psychologen arbeiten mit den Gefangenen deren Straftaten sowie die Hintergründe und Motivationen ihrer Straffälligkeit auf und zeigen alternative Handlungs- und Verhaltensweisen auf, die langfristig eingeübt werden.

Zur Erstellung und Durchführung des Vollzugsplanes arbeiten die Psychologinnen und Psychologen mit allen anderen im Vollzug vertretenen Berufsgruppen zusammen.

Auch für die Anstaltsleitung sowie die Bediensteten sind die Psychologinnen und Psychologen wichtige Bezugspersonen, die Leitungsverantwortung übernehmen. Sie

  • beraten die Anstaltsleitung in Bezug auf Organisations- und Personalentwicklung,
  • beraten die Vollzugsbediensteten in Fragen des täglichen Umgangs mit den Gefangenen,
  • wirken bei der Personalauswahl mit, kümmern sich um die Aus- und Fortbildung des Personals und führen Supervisionen durch und
  • forschen und evaluieren ihre Forschungsergebnisse.

Mit ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Arbeit tragen Psychologinnen und Psychologen maßgeblich zur Optimierung der täglichen Abläufe wie auch der übergeordneten Strukturen des Justizvollzuges bei. Nicht zuletzt von ihrem Engagement hängt es ab, ob Gefangene den Strafvollzug sinnvoll nutzen, die Chancen auf Resozialisierung ergreifen und nach ihrer Entlassung den Sprung in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten schaffen.

Die Arbeit mit Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt konfrontiert Psychologinnen und Psychologen oftmals mit unterschiedlichsten sozialen Problemen und sehr stark ausgeprägten psychischen Auffälligkeiten und Störungen. Gerade im Rahmen des Justizvollzugs kann es zu Aggressionseskalation, zu Depressionen und zu Krisen bis hin zu Suizidversuchen kommen. Zudem kommen die Gefangenen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen und sozialen Schichten. Dadurch ist das Aufgabengebiet der Psychologie im Strafvollzug besonders anspruchsvoll.

Die behandelnden Psychologinnen und Psychologen tragen somit eine hohe Verantwortung und sollten selbst über eine stabile Persönlichkeit verfügen. Sie sollten

  • eine hohe soziale Kompetenz aufweisen,
  • über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie über Teamgeist verfügen,
  • emotional stabil und belastbar sein,
  • eine hohe Einsatzbereitschaft mitbringen,
  • durchsetzungsfähig und entscheidungsstark sein
  • selbstbewusst auftreten,
  • Sinn für interdisziplinäre Zusammenarbeit haben,
  • mit unterschiedlichen Rollenanforderungen zurechtkommen,
  • zielstrebig arbeiten und ein gutes Zeitmanagement verfolgen,
  • im sozialen Kontakt die Balance zwischen Nähe und Distanz wahren können und
  • die Möglichkeit von Supervisionen und Fortbildungen gerne wahrnehmen.

Der Psychologische Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber, die als Psychologin / Psychologe im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit klinischem, forensischem und / oder kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt
  • wünschenswert ist eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut

Wenn eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren (es wird im Einzelfall geprüft, ob diesbezügliche Erkenntnisse einer Einstellung entgegenstehen),
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung in den Psychologischen Dienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt.

Die Tätigkeit als Psychologin / Psychologe in einer Justizvollzugsanstalt bietet vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch regelmäßige Supervisionen und Fortbildungsveranstaltungen.

Psychologinnen und Psychologen erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt entsprechend Entgeltgruppe 13 TV-L gezahlt.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Psychologinnen und Psychologen gesucht. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Den Bewerbungsunterlagen sollten ein tabellarischer Lebenslauf sowie mindestens folgende Unterlagen in Kopie beigefügt werden:

  • Geburtsurkunde sowie ggf. Heiratsurkunde,
  • Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife,
  • ggf. Nachweis über bisherige berufliche Tätigkeit,   
  • eine Erklärung PDF-Dokument, ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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