Aktueller Inhalt:
Die theoretische Ausbildung wird in Lehrgängen an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal durchgeführt. Sie dient der Vorbereitung, Ergänzung und Vertiefung der praktischen Ausbildung.
Die praktische Ausbildung wird in verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Jedem Ausbildungsabschnitt liegen standardisierte Pläne für deren Ausgestaltung zugrunde. Die Umsetzung wird von Ausbildungsleiter/innen koordiniert und überwacht.
Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst LG 1.2 - APOVD 1.2 ) und gliedert sich wie folgt:
Ausbildungsabschnitt |
Ausbildungsort |
Dauer |
---|---|---|
Praktische Ausbildung I |
Justizvollzugsanstalt |
2,5 Monate |
Schulische Ausbildung I |
Justizvollzugsschule |
3 Monat |
Praktische Ausbildung II |
Justizvollzugsanstalt |
4 Monate |
Schulische Ausbildung II |
Justizvollzugsschule |
3 Monate |
Praktische Ausbildung III |
Justizvollzugsanstalt |
5,5 Monate |
Schulische Ausbildung III |
Justizvollzugsschule |
3 Monate |
Praktische Ausbildung IV |
Justizvollzugsanstalt |
3 Monate |