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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr ist die rechtsverbindliche elektronische Einreichung von Prozesserklärungen und sonstigen Dokumenten in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Elektronische Dokumente sollen (z. B. § 130 a Zivilprozessordnung) bzw. müssen (z. B . § 52 a Finanzgerichtsordnung, § 55 a Verwaltungsgerichtsordnung) als Ersatz der händischen Unterschrift qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierdurch wird die Authentizität und die Integrität des übermittelten elektronischen Dokuments sichergestellt. Der Zeitpunkt für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs, die Einreichwege sowie die für die Bearbeitung geeignete Form und Formate der Dokumente sind durch Rechtsverordnung des zuständigen Verordnungsgebers (Bundes- oder Landesregierung) umzusetzen. Darin kann neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch ein anderes sicheres Verfahren zur Gewährleistung von Authentizität und die Integrität zugelassen werden. Bund und Länder machen von den Möglichkeiten des Elektronischen Rechtsverkehrs in differenzierter Ausprägung Gebrauch.

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