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Schöffen

Schöffen kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Strafkammern der Landgerichte zum Einsatz. Ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Laienrichtern, den Schöffen. Ehrenamtliche Richter wirken auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit mit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, ist verpflichtet, das Amt als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zu übernehmen. Schöffen sollen mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter aus (siehe Faltblatt Was Sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten).

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