/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Sozialdienst

Bei den Justizvollzugsanstalten sind staatlich anerkannte Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen tätig. Sie wirken bei der Behandlung der Strafgefangenen und Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG NRW) mit.
Ihre Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalt und endet mit deren Entlassung. Falls notwendig, insbesondere bei Gefährdung des Vollzugsziels, nehmen die Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen sich auch der hilfesuchenden Entlassenen an. Weitere Informationen erhalten Sie

In den Jugendvollzugsanstalten ergänzen Pädagoginnen und Pädagogen das behandlerische Angebot. Als Angehörige des Erziehungswissenschaftlichen Dienstes sind Erziehungs- oder Sozialwissenschaftler (insbesondere aus den Bereichen Freizeit-, Rehabilitations- und Sonderpädagogik) für die Ausgestaltung und Durchführung eines sinnvollen Freizeitangebotes verantwortlich. Das Angebot erfolgt auf Grundlage erziehungswissenschaftlicher Erkenntnisse, nach denen das Erlernen und Einüben sozialer Verhaltensweise überwiegend im freizeitlichen Kontext erfolgt. Vor diesem Hintergrund bieten die Erziehungswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler pädagogische Gruppen- und Einzelmaßnahmen an.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z