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25.10.2024
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 6. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 28-jährigen Angeschuldigten aus Oberhausen erhoben.
Er ist hinreichend verdächtig, im Februar 2020 über einen Mittelsmann die Überweisung eines Geldbetrages in Höhe von 500,00 Euro an ein Mitglied der HTS veranlasst zu haben und im März 2021 einer unbekannten Person über soziale Netzwerke eine Anleitung zur Herstellung einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) zur Verfügung gestellt zu haben.
Ihm wird ferner vorgeworfen, im April 2021 über eine Medienstelle, die ihren Veröffentlichungen nach als Al-Qaida-nah einzuordnen ist, einen Artikel aus einem Online-Magazin eingestellt zu haben, in dem für die Tötung eines Polizeibeamten eine Belohnung von einem Bitcoin (derzeitiger Wert etwa 63.000 Euro) ausgelobt wurde.
Ihm wird weiter zur Last gelegt, im Mai und Juli 2021 über diese Medienstelle Erklärungen über ein am 23. April 2021 verübtes Attentat auf eine französische Polizistin und über den Anschlag in Würzburg am 25. Juni 2021, in denen die Täter als „Märtyrer“ und „tapfere Ritter des Islam“ bezeichnet werden, eingestellt zu haben, und zudem im Zeitraum von März bis Juli 2021 über diese Medienstelle in fünf Fällen Bildcollagen und Poster veröffentlicht zu haben, auf denen die Flagge des „Islamischen Staates – IS“ zu sehen ist.
Vorgeworfen wird ihm außerdem, anlässlich des 20. Jahrestages der Anschläge vom 11. September 2001 ein Beiheft eines Online-Magazins, in welchem dazu aufgefordert wird, Luftfahrt zu studieren und ein Video, in welchem die Täter des Anschlags glorifiziert werden, verbreitet zu haben.
Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Alexandra Wiese
Pressesprecherin
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@gsta-duesseldorf.nrw.de