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Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen.
Für Bundes-, Landes- und Kommunlabehörden wurde das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) geschaffen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:
Natürlich können Behörden auch den Zugangsweg über die DE-Mail wählen.
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang
. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis.
Für die Übersendung von Schriftsätzen müssen Sie folgende einfache Schritte ausführen:
- Umwandlung des Schriftsatzes in ein PDF-Dokument (oder hilfsweise in das TIFF-Format). Welche Anforderungen hierbei erfüllt werden müssen finden sie in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018).
- Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (oder hilfsweise DE-Mail).
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist bei der Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs nicht notwendig.
Das war es schon. Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.