Aktueller Inhalt:
Das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) ist eine organisatorisch an die Justizakademie des Landes NRW angegliederte Einrichtung, die in fachlicher Hinsicht unmittelbar dem Ministerium der Justiz nachgeordnet ist.
Das ZIK wurde eingerichtet, um gesellschaftliche Herausforderungen an den Rechtsstaat zu erkennen, Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in den Bereichen Extremismusprävention, interkulturelle Kompetenz, Nichtdiskriminierung, Diversität und im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und weiteren Ungleichwertigkeitsideologien zu fördern und als Impulsgeber innerhalb des Geschäftsbereichs und des Ministeriums der Justiz zu fungieren. Ziel ist es, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu intensivieren, die Akzeptanz für rechtsstaatliches Handeln zu erhöhen und so den Rechtsstaat nachhaltig zu stärken.
Zu den Aufgaben des ZIK gehören die Entwicklung und Steuerung von Fort- und Weiterbildungen sowie die konzeptuelle Unterstützung des Ministeriums der Justiz in den oben genannten Themenfeldern. Darüber hinaus unterstützt das ZIK die Justiz NRW in ihren Bemühungen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu fördern und Zugänge zum Rechtsstaat für Personen mit wenig Wissen über den Rechtsstaat und/oder Vorbehalten gegen den Rechtstaat zu verbessern. Hierbei steht der Aufbau einer Konzeptions- und Koordinierungsstelle zur Förderung des rechtsstaatlichen Dialogs mit einem tragfähigen Netzwerk im Vordergrund.
Aktuell befasst sich das ZIK mit der Entwicklung neuer interkultureller handlungsfeldspezifischer Fortbildungskonzepte, mit der Pilotierung des Einsatzes von Sprach- und Kulturmittlern für die Justiz NRW sowie weiteren Maßnahmen, die das übergeordnete Ziel der Rechtsstaatsstärkung unterstützen und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt leisten.