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Betreuung

Für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das zuständige Vormundschaftsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen, z. B. Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge, bestellen.

Ihre Fragen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht beantworten unsere Experten jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 211 837-1915.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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