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EU-Gesetzgebungsverfahren

Es gibt drei Rechtsetzungsverfahren. Sie unterscheiden sich durch die Art der Beteiligung des Europäischen Parlaments. Wann welches Verfahren anzuwenden ist, ergibt sich aus den Gemeinschaftsverträgen und richtet sich nach der zu regelnden Materie.

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EUR-Lex - Ihr Weg zum Europäischem Recht
Gesetzgebung und Rechtsprechung der Europäischen Union

 

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