/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Instanz

Instanz: Die für einen bestimmten Abschnitt des gerichtlichen Verfahrens zuständige Gerichtsbarkeit. Als "erste Instanz" bezeichnet man das für die erstmalige Erhebung einer Klage oder Stellung eines Antrages zuständige Gericht, das sog. Eingangsgericht. Dieses kann - je nach der Höhe des Streitwertes - in der Zivilgerichtsbarkeit das Amts- oder das Landgericht sein. Die Zuständigkeit regelt das Gerichtsverfassungsgesetz. Die "zweite Instanz" ist dann das für die Berufung bzw. Beschwerde gegen eine Entscheidung des Eingangsgerichts zuständige Gericht, entweder das Landgericht oder das Oberlandesgericht, in den Fällen der "Sprungrevision" (Übergehung der Berufungsinstanz) auch der Bundesgerichtshof. Andernfalls ist der Bundesgerichtshof für Entscheidungen über die Revision (Überprüfung von Berufungsurteilen) und die Rechtsbeschwerde (Überprüfung von Beschlüssen) letztinstanzlich zuständig. Der Begriff der Instanz wird vom Gesetzgeber in der Zivilprozessordnung als "Rechtszug" bezeichnet.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z