/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Verfügung

Verfügungen sind gerichtliche oder behördliche Entscheidungen. Bei Behörden handelt es sich meist um einen Verwaltungsakt. Gerichtliche Verfügungen unterliegen in der Regel geringen Formvorschriften. Meist sind es Entscheidungen zur Vorbereitung oder Leitung eines Verfahrens. Das Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen ist - wenn überhaupt - das der Beschwerde.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z