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Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft (auch Vermögensverzeichnis genannt) ersetzt die eidesstattliche Versicherung des bisherigen Rechts in der Geldzwangsvollstreckung. Sie ist in den §§ 802c, 807 ZPO reglementiert und für die Zwangsvollstreckung von entscheidender Bedeutung. Der Schuldner soll dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger die Informationen zu seinem Vermögen liefern, auf deren Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.

Vermögensverzeichnisse werden von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit in elektronischer Form verwaltet.

Die Vermögensauskunft kann mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt werden.

Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, entnehmen Sie der Datenbank für Gerichtsvollzieher NRW.

 

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