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Weltkugel vor einem Gefängnis

Quelle: Justiz NRW

Zwangsvollstreckung aus der öffentlichen Urkunde aus dem EU-Ausland

Europäische Vollstreckungstitel

Zwangsvollstreckung in Deutschland

Die nachfolgenden Ausführungen sollen lediglich einen Überblick vermitteln und erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.
Die zu beachtenden in- und ausländischen Rechtsgrundlagen und internationalen Vorschriften sind zum Teil ständigen Änderungen unterworfen.
Daher kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der nachstehenden Angaben übernommen werden.


Inhaltsverzeichnis:

  • Brüssel Ia-Verordnung PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf  50 kB
    EU-Verordnung Nr. 1215/2012; gilt ab 18.06.2011; gilt im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung nicht erforderlich
  • Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf  40 kB
    EU-Verordnung Nr. 805/2004 (Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung (EuVTVO)); gilt ab 21.01.2005; gilt nicht im Verhältnis zu Dänemark; gilt im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung nicht erforderlich
  • Brüssel I-Verordnung PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf  63 kB
    EU-Verordnung Nr. 44/2001 (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung vom 22.12.2000); gilt nur noch in Altfällen im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten; Vollstreckbarerklärung erforderlich