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Amtsgericht Köln, 120 C 137/19

Datum:
05.03.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 120
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
120 C 137/19
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:0305.120C137.19.00
 
Normen:
§§ 280, 286 BGB
Leitsätze:

Die anwaltliche Geschäftsgebühr wird bei der Erstattung eines durch Algorithmus generierten Mahnschreibens ausgelöst.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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Entscheidungsgründe

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