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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 588/03

Datum:
21.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 588/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2003:1121.4SA588.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 6 Ca 356/03
Schlagworte:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Entgeltfortzahlung
Normen:
§§ 3, 5, 7 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 EFZG.

2. Wenn der Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend festgestellt und die Rückwirkung zwei Tage überschreitet, ist in der Regel der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert.

3. Zur Kausalität der Arbeitsunfähigkeit für die Arbeitsverhinderung.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Bonn vom 01.04.2003 - 6 Ca 356/03 - wird auf

Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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