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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (3) Sa 1363/05

Datum:
13.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (3) Sa 1363/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0213.14.3SA1363.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 600/05
Schlagworte:
Kündigungsschutz außerhalb des KSchG
Normen:
§ 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Eine außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ausgesprochene Kündigung ist nicht deshalb rechtsunwirksam, weil sie während eines Krankenhausaufenthalts des Arbeitnehmers ausgesprochen wird.

2. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass der Arbeitgeber kündigt, weil er daran zweifelt, dass der Arbeitnehmer für die Arbeit noch gesundheitlich geeignet ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.08.2005 – 15 Ca 600/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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