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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 919/12

Datum:
12.03.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 919/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0312.11SA919.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 8727/11
Schlagworte:
Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen gleichartiger Pflichtverletzungen zahlreich abgemahnt muss er unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die letzte Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich gestalten, damit der Arbeitnehmer die in der Abmahnung enthaltene Drohung noch ernst nehmen kann.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2012 – 8 Ca 8727/11 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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