Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 655/15

Datum:
11.04.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 655/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0411.2SA655.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 3007/14
Schlagworte:
Beurlaubter Beamter, personenbedingte Kündigung, Sonderurlaub
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird einem beurlaubten Beamten, der befristet Sonderurlaub zur Arbeitsleistung bei einem Tochterunternehmen der DTAG erhalten hat, kein Sonderurlaub mehr gewährt und ist dieser auch nicht bereit, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, kann die Arbeitgeberin den Konflikt zwischen Arbeitsverhältnis und Beamtenverhältnis durch personenbedingte Kündigung zum Ende der Sonderurlaubserlaubnis auflösen. Die Arbeitgeberin muss es nicht tolerieren, dass ein Beamter seinen Arbeitsvertrag unter offener Verletzung der Verpflichtungen aus dem Beamtenverhältnis erfüllen will. Die Beschäftigung des hierdurch vertragsbrüchig werdenden Beamten ist der Arbeitgeberin unzumutbar.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.05.2015 – 1 Ca 3007/14 – teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank