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Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 717/19 F

Datum:
30.09.2021
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 717/19 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2021:0930.14K717.19F.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 27.11.2017 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2019 wird dahingehend geändert, dass keine als Gewinn zuzurechnende steuerpflichtige Haftungsminderung zu berücksichtigen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet

 
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