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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 656/18 AO

Datum:
23.06.2021
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 656/18 AO
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2021:0623.7K656.18AO.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Prüfungsanordnung vom 29.11.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.2.2018 rechtswidrig war, soweit darin die Teilnahme eines Gemeindebediensteten der Stadt B an der Außenprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 angeordnet wurde.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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