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Finanzgericht Düsseldorf, 3 K 590/21 H

Datum:
28.11.2022
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richterin am Finanzgericht ... als Einzelrichterin des 3. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtso
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 K 590/21 H
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2022:1128.3K590.21H.00
 
Tenor:

Dem Zeugen Dr. A, wohnhaft Straße 01 in Z-Stadt, werden die durch sein Ausbleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme vom 18.11.2022 verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld von 500 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von einem Tag je 100 EUR festgesetzt.

 
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