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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 883/20 H

Datum:
07.03.2023
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter am Finanzgericht ... als Einzelrichter des 7. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnu
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 883/20 H
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2023:0307.7K883.20H.00
 
Tenor:

Der Haftungsbescheid vom 30.1.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.3.2020 wird dahin geändert, dass die Haftungssumme auf ... EUR herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 93 v.H. und dem Beklagten zu 7 v.H. auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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