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Finanzgericht Köln, 10 K 2322/13

Datum:
17.12.2015
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2322/13
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2015:1217.10K2322.13.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 und 2005 vom 9.6. bzw. vom 30.6.2006 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.11.2007 dahin geändert, dass die Verluste aus der Vermietung des Ferienhauses in K wie erklärt für 2004 mit ./. 9.378 € und für 2005 mit ./. 10.120 € berücksichtigt werden.

Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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