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Finanzgericht Köln, 7 K 2053/17

Datum:
11.10.2018
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2053/17
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2018:1011.7K2053.17.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VI R 53/18
 
Tenor:

Die Einkommensteuer 2015 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids vom 30.09.2016 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 17.07.2017 unter der Maßgabe herabgesetzt, dass der Bruttoarbeitslohn des Klägers um 2.355,91 € gemindert und die Einkommensteuer entsprechend neu festgesetzt wird. Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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