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Finanzgericht Köln, 2 K 1544/20

Datum:
17.11.2021
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1544/20
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2021:1117.2K1544.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, I R 50/21
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 22.10.2018 wird der Beklagte verpflichtet, den Erstattungsanspruch der Klägerin wegen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von ... € zu verzinsen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 80 Prozent und die Klägerin zu 20 Prozent.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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