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Finanzgericht Münster, 11 K 4108/14

Datum:
31.05.2017
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 4108/14
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2017:0531.11K4108.14.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Lohnsteuernachforderung- und Lohnsteuerhaftungsbescheid vom 29.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.11.2014 wird insoweit geändert, dass die festgesetzte Lohnsteuer […] reduziert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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