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Finanzgericht Münster, 5 K 3592/19

Datum:
23.05.2023
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senats
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3592/19
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2023:0523.5K3592.19.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Festsetzungen der Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer 2016 und 2017 vom 17.07.2020 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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