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Finanzgericht Münster, 9 K 108/24 Kg,AO

Datum:
28.08.2024
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 108/24 Kg,AO
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2024:0828.9K108.24KG.AO.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid vom 18.04.2023 und die Einspruchsentscheidung vom 10.06.2024 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

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