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Amtsgericht Bielefeld, 42 C 368/13

Datum:
06.03.2014
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Abteilung 42 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
42 C 368/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2014:0306.42C368.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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