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Landgericht Bochum, 9 S 168/07

Datum:
19.10.2000
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 168/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2000:1019.9S168.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 45 C 437/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.06.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 796,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2007 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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