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Landgericht Bonn, 1 O 294/16

Datum:
10.05.2017
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 294/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2017:0510.1O294.16.00
 
Schlagworte:
State-certified, Engineer, Irreführung Berufsbezeichnung
Normen:
UWG § 5 Abs. 1; UWG § 3; UWG § 12 Abs. 1
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Staatlich geprüften Technikern die Ausstellung eines Dokuments wie nachfolgend ersichtlich anzubieten:

( Abbildung eines Dokuments)

Des Weiteren wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.242,84 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist wie folgt vorläufig vollstreckbar:

a)      betreffend den Ausspruch in der Hauptsache: gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 €

b)      wegen der Kosten: gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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