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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 206/23

Datum:
24.08.2023
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 206/23
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2023:0824.51C206.23.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17.08.2023 durch den Richter am Amtsgericht U.

für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 76,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2022 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 76,44 € zu zahlen.

2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt

a. dem Beklagten eine Kopie sämtlicher Daten, die sie über ihn verarbeitet, an diesen herauszugeben;

b. dem Beklagten Auskunft darüber zu erteilen, an welche anderen Unternehmen sie seine Daten übermittelt hat;

c. an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 500,00 € über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2023 zu zahlen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1105 des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wen nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheitshaft in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 61 % und der Beklagte zu 39 %.

 
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