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Landgericht Düsseldorf, 38 O 3/21

Datum:
15.01.2021
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
38 O 3/21
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2021:0115.38O3.21.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – und zwar wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung – verboten, geschäftlich handelnd selbst oder durch Dritte wahrheitswidrig zu behaupten,

1.              die Leistung des HomeServer+ könne einschränkungslos und ohne weiteres im gesamten Haus genutzt werden, wenn dies geschieht wie

a)              in dem Werbespot, dessen Inhalt durch die als Anlage K 1 vorgelegten screenshots dokumentiert ist, mit der Aussage:

„Erleben Sie rasante DSL-Geschwindigkeit, einen riesigen Speicher für Fotos und Filme sowie Internet im ganzen Haus“;

b)              in dem Werbespot, dessen Inhalt durch die als Anlage K 2 vorgelegten screenshots dokumentiert ist, mit den Aussagen:

„Jetzt gibt es den neuen F HomeServer+ mit revolutionärer Wi-Fi 6-Technologie. Diese bringt uneingeschränkten Surfspaß im ganzen Haus.“;

„Bei F gibt’s das alles inklusive: 40 % schnellere Datenübertragung, beste Reichweite im ganzen Haus sowie 1 TB Cloud-Speicher.“;

„Surfspass im ganzen Haus“;

c)              in der durch die als Anlage K 3 dokumentierten Werbeanzeige mit der Aussage:

„40 % schnellere Datenübertragung mit bis zu 2,4 Gbit/s, Mesh-Technologie für beste Reichweite im ganzen Haus sowie 1 TB Cloud-Speicher für Daten, Fotos und Filme.“;

d)              in dem durch die als Anlage K 4 beigefügten screenshots dokumentierten Internetauftritt mit der Aussage:

„Der F HomeServer+ ist Ihre WLAN- und Smart Home-Zentrale fürs ganze Haus. Ausgestattet mit neuester Wi-Fi 6 -Technologie und innovativen Smart Home-Funktionen, erhalten Sie ein flächendeckendes Funknetz mit größtmöglicher Reichweite und eine komfortable Telefonanlage in einem Gerät.“;

e)              in dem durch die als Anlage K 5 beigefügten screenshots dokumentierten Internetauftritt mit den Aussagen:

„Internet im ganzen Haus“;

„Der F HomeServer+ ist Ihre WLAN und Smart Home-Zentrale fürs ganze Haus. Ausgestattet und mit neuester Wi-Fi 6-Technologie und innovativen Smart Home-Funktionen, erhalten Sie ein flächendeckendes Funknetz mit größtmöglicher Reichweite und eine komfortable Telefonanlage in einem Gerät.“;

2.              man erhalte eine DSL-Datenübertragungsrate von bis zu 2.400 Mbit/s, wie in dem Werbespot, dessen Inhalt durch die als Anlage K 1 vorgelegten screenshots dokumentiert ist, mit der Angabe „2.400 Mbit/s“ und der Aussage „…erleben Sie rasante DSL-Geschwindigkeit…“;

3.              der HomeServer+ sei der beste Router, wie in dem Werbespot, dessen Inhalt durch die als Anlage K 1 vorgelegten screenshots dokumentiert ist, mit der Aussage „Das alles gibt’s im besten Netz zum besten Preis mit dem besten WLAN-Router für 0 Euro“.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Mit diesem Beschluss ist eine Abschrift der Anlagen K 1 bis K 5 zuzustellen, ferner sollen eine Abschrift der Antragsschrift nebst der übrigen Anlagen übermittelt werden.

Der Streitwert wird auf € 130.000 festgesetzt.

 
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