Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 20/09

Datum:
07.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 20/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0707.I20U20.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 9. Januar 2009 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter-sagt, im geschäftlichen Verkehr für das Gerät „A.“, welches auf drahtlo-sem Wege Mauern entfeuchten soll, mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung, insbesondere mit folgenden Aussagen zu werben:

1. „Feuchte Mauern ... Nasser Keller?

A.

Clever trockenlegen!

Schnelle Wirkung

mit Zufriedenheits-Garantie“,

2. „Die intelligente und kostengünstige Art der dauerhaften Mauerent-feuchtung“,

3. „Die A.-Technologie ermöglicht:

* eine für Mensch und Umwelt unschädliche, dauerhafte

* Mauerentfeuchtung bei aufsteigender kapillarer Feuchtigkeit,

* Energieeinsparung, da trockenes Mauerwerk sehr gut dämmt,

* ein gesundes Raumklima und damit gesundes Wohnen,

* Einsparung regelmäßiger Oberflächensanierung

* Werterhalt der Immobilie

* Erhaltung der Bausubstanz,

* wirksame, dauerhafte Schimmelvermeidung“,

4. „Mauerentfeuchtungsgeräte“,

5. „Mitarbeiter und Geschäftsführung der A. Deutschland GmbH sind seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich der Keller- und Mauer-werksentfeuchtung tätig“,

6. „Wir garantieren den Entfeuchtungserfolg in Ihrem Objekt“,

7. „A. ist eine völlige Neuentwicklung auf Basis der neuesten wissen-schaftlichen Erkenntnisse der bei der Entfeuchtung ablaufenden physikalischen Vorgänge und basiert auf 20 Jahren Erfahrung des Patentinhabers mit artverwandten Vorläufermodellen“,

8. „Das A.-Steuergerät sendet eine Elektrische (Tesla-)Welle an die umliegenden feuchten Wände. Diese wird über die Hauserdung zurückgeführt. Dabei wird die Molekularstruktur des Wassers in den Wänden verändert. Als Folge wird der Kapillareffekt unter-bunden“,

9. „Wie lange bleibt das Steuergerät im Objekt?

Um die dauerhafte Entfeuchtung zu gewährleisten ‚ein Leben lang’“,

10. „Aufsteigende, kriechende Nässe

Durch mangelhafte Isolierung über und/oder unter Erdniveau dringt dauerhaft Feuchtigkeit in das Mauerwerk ein ...

Lösung

A.- Technologie“,

11. „Hangwasser

Durch mangelhafte Isolierung über und/oder unter Erdniveau dringt z. B. auf Grund von Hanglage Feuchtigkeit ein. Hier liegt die Kapillarwirkung an ...

Lösung

A.-Technologie“,

12. „Konventionelle Lösungsmöglichkeiten

(Für Kellerwände unter Erdniveau)

1. Aussenwände vertikal (senkrecht) abdichten: ...

2. Aussenwände horizontal (waagerecht) abdichten: ...

3. Zwischenwände horizontal abdichten: ...

4. Boden abdichten: ...

Die A.-Technologie ersetzt diese 4 Massnahmen auf ebenso einfa-che wie wirkungsvolle Weise“,

13. „Der Wasserentzug nimmt dem Schimmel die Lebensgrundlage. Eine kostspielige chemische Nachbehandlung ist in der Regel nicht erforderlich“,

14. „Modergeruch ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr wahrzuneh-men“,

15. „Ungesundes Raumklima, das die Räume klamm und kalt erschei-nen lässt, verschwindet während der Entfeuchtung und eröffnet Ih-nen neue Möglichkeiten bei der Nutzung als Wohn- oder Lagerflä-che“,

16. „Die Wärmedämmung liegt bei trockenen Baustoffen um ein vielfa-ches höher als bei feuchten. Durch geringere Wärmeverluste redu-zieren Sie Ihre Heizkosten nachhaltig“,

17. „Die A.-Mauerentfeuchtungsanlage stellt die natürliche Ordnung innerhalb eines Mauerwerkgefüges wieder her. Bereits bei der 1. Nachmessung nach wenigen Wochen zeigt sich ein deutliches Absinken der Feuchtigkeit.“,

insbesondere wie aus der Anlage A 4 zum Verfügungsantrag, die die-sem Urteil beigefügt ist, ersichtlich.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens ein-schließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank