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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 65/11

Datum:
23.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 65/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0223.I5U65.11.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.04.2011 verkündete Grund- und Teilurteil der Vorsitzenden der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf als Einzelrichterin wird auf Kosten des Beklagten zurück-gewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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