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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 82/13

Datum:
29.04.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 82/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0429.I21U82.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 7 O 135/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.03.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des LG Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 7.368,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Kläger werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 54% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 46%, die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 25% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 75% auferlegt.

Ds Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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