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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 5/14

Datum:
29.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 5/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:0129.I10U5.14.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06. 2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die sofortige Abberufung des Klägers als Vorstand und dem Vorstand vorsitzende Person vom 02.01.2012 durch den Verwaltungsrat der Beklagten sowie die außerordentliche Kündigung vom 02.01.2012 des Anstellungsvertrags des Klägers unwirksam sind.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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