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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 38/17

Datum:
12.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 38/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0312.I9U38.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 6 O 26/15
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Januar 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert.

Die Klage wird unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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